Quälgeister und Wahnsinnige mit Schreibmaschine

Heute möchte ich auf in köstliches Interview aufmerksam machen, das mein Kollege Stader (so sein Pseudonym) mit der Legal Tribune Online geführt hat.

Es geht um das Verhältnis Anwalt-Mandant und die Psycho-Pedanten unter den Mandanten.

Absolut lesenswert. Hier der Link

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Was ist eigentlich Poker? Teil 1

In diesem sympathischen Blog ist viel von der Willkür der Justiz die Rede. Es geht hier zumeist um die teilweise kaum noch nachzuvollziehenden Entscheidungen deutscher Gerichte. So manches Urteil wirkt auf den unbefangenen Betrachter wie das Ergebnis eines reinen Glückspiels, wie das Ergebnis einer Pokerrunde. Und damit wären wir beim Thema: Poker! Aber was ist das überhaupt? Poker, das ist doch kein Spiel für anständige Leute. Oder etwa doch? Wer spielt denn so etwas? Ist das nicht ein Glücksspiel, das von halbseidenen Gestalten an dunklen Orten betrieben wird? In Räumen, in denen man vor lauter Tabakqualm die Luft durchschneiden und kaum noch die Hand vor Augen sehen kann? Und gibt es nicht auch so etwas wie Strip-Poker? Igitt! Nein mit so etwas will ich nichts zu tun haben. Und was würde meine Oma dazu sagen?

Nicht nur die Halbwelt spielt Poker
Nun, die Zeiten haben sich geändert. Und um die letzte Frage zu beantworten: Vermutlich würde die Oma mitpokern. Aber ich gebe es gerne zu: Wenn ich das Wort Poker höre, gehen mit mir die Vorurteile durch: Poker ist etwas für gesellschaftliche Randgruppen! Und dass sich in letzter Zeit so genannte „Prominente“ beim Pokern im Fernsehen zeigen, macht die Sache nicht besser: Wer als abgehalfterter „B-Promi“ seinen Ruf endgültig verspielen möchte, kann das sehr effektiv Weiterlesen

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Düsseldorfer Kreis gegen Facebook & Co.

Ein ziemlich lustiges weil der Welt auch entrücktes Häuflein von Juristen ist der sog. “Düsseldorfer Kreis” der Datenschutzaufsichtsbehörden.

Der hat nun einen gemeinsamen Beschluss zum “Datenschutz in sozialen Netzwerken” veröffentlicht.

Unter anderem heißt es dort:
“In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.

Das ist mal gelebte Realität.

Da weigern sich Facebook & Co. seit Jahren, den Datenschützern mal einen Pups davon zu sagen, was mit den Nutzerdaten passiert (was tatsächlich schändlich und typisch US-ignorant ist), aber statt sich weiter zu engagieren (dafür werden die vollversorgten Datenschützer schließlich bezahlt), lädt man die Last einmal mehr auf dem kleinen Webseitenbetreiber ab. Der soll Facebook jetzt abschalten und damit zum Bollwerk der Datenschützer werden. An sich ja okay, wenn es nicht gleich auch gegen die Webseitenbetreiber Ordnungsverfahren und Ordnungsgelder der dann plötzlich SEHR dienstbeflissenen Datentäter … ähm -schützer gäbe.

DISLIKE! :-(

 

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Internet und IT vs. Richter in Poker-Robe

Jeder, der sich mit IT-Recht beschäftigt, der weiß um die schon jahrzehntelang währende konsequente Ignoranz vieler Richter gegenüber allem, was mit IT zu tun hat. Was da entschieden wird, ist an Dramatik für die Mandantschaft kaum mehr zu überbieten. Da wird nur allzu oft greifbares Unrecht gesprochen und zwar in Reinkultur!

Die Tage bin ich in diesem Zusammenhang über einen Seufzer des geschätzten Kollegen Vetter gestoßen, den ich hier nur zu gerne als “Zitat des Tages” weitergebe. Möge die Biologie das schaffen, was Medien, Anwälte, Seminare und klarer Menschenverstand bislang nur lückenhaft geschafft haben.

Und hier nun das Zitat:

Die Möglichkeit, sich gegen fremde Links zu wehren, gab es nicht, gibt es nicht und wird es auch nie geben. Hoffnung für diese Prognose gibt mir der Umstand, dass es schon aus biologischen Gründen immer mehr Richter gibt, welche die Funktionsweise des Internets im Ansatz verstanden haben.

Quelle: law blog von Udo Vetter

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OVG Münster: Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

Urteil des OVG Münster vom 30.09.2011 (Az.: 4 A 17/08)

Untersagungsverfügungen, mit denen die Ordnungsbehörden allein unter Berufung auf das staatliche Sportwettenmonopol (sog. Oddset-Wetten) gegen private Sportwettbüros vorgegangen sind, sind rechtswidrig, weil das Monopol nicht mit Europarecht vereinbar ist.”

Dies hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 29. September 2011 entschieden und damit seine bisher in Eilverfahren vertretene Rechtsauffassung aufgegeben (vgl. Pressemitteilungen vom 13. März 2008 und 15. November 2010).

Quelle und Volltext: Pressemitteilung des OVG Münster

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Poker um “in der Regel” vs. “ca.”

Da hat sich das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 27.07.2011 – Az.: 6 W 55/1 wieder mit einem alten Bekannten auseinandergesetzt und bestätigt, was vorher schon von anderen Gerichten so gesehen wurde. Trotzdem will mir das nicht einleuchten.

Es geht darum, wann eine AGB-Formulierung, mit denen ein Händler zum Ausdruck bringen will, dass er keinen exakten Liefertermin nennen kann, unzulässig ist (in der Juristensprache “nicht hinreichend bestimmt und für den Kunden in unangemessener Weise benachteiligend”).

Die Gerichte urteilen dazu einheitlich, dass die Formulierung “Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang” unzulässig ist, während eine Formulierung “Lieferung erfolgt ca. innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang” nicht zu beanstanden sein soll.

Überzeugt mich nicht. Wirkt auf mich eher beliebig (wie im übrigen einige der AGB-Rechtsprechungen).

Wie seht Ihr das?

 

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