Wenn ein Händler eine zeitliche befristete Werbeaktion macht (“Schnäppchen nur bis zum 31.07.2011″) und diese Werbeaktion dann nach ihrem Ablauf verlängert, dann ist das … je nachdem wo er seinen Handel betreibt … okay … oder auch nicht (zwischen “Okay” und “nicht” liegen übrigens knapp 20T€ Prozesskosten – welch ein Wetteinsatz!).
Im OLG-Bezirk Köln verliert er die Wette und zahlt 20T€ an den Staat, den Gegner und seinen Anwalt.
Im benachbarten OLG-Bezirk Hamm gewinnt er die Wette, bekommt Geld vom Gegner und darf fröhlich weiter seine Rabattaktionen verlängern.
Wir sind ein Volk? Schon, aber halt nicht im Recht.
