In dem Artikel „Der Schleswig-holsteinische Glücksspielkrimi“ Teil 1 wurde der „Sonderweg“ des nördlichsten deutschen Bundeslandes bei der Vergabe von Glücksspiellizenzen beschrieben. Durch diesen Sonderweg hatte sich die amtierende schleswig-holsteinische Landesregierung den Zorn der restlichen Bundesländer zugezogen und sich gleichzeitig eine enorm lukrative Einnahmequelle gesichert. Die Vergabe der Glücksspiellizenzen wurde dann zügig ab März 2012 durchgeführt.
Die unheilige Hast bei der Glückspielliberalisierung
Die hohe Geschwindigkeit bei der Vergabe der ersten Lizenzen erklärte sich aus der für Mai 2012 angesetzten Landtagswahl in Schleswig-Holstein. Die amtierende Landesregierung musste nämlich mit ihrer Abwahl rechnen und versuchte darauf hin die Vergabe von Glücksspiellizenzen im Schnellverfahren durchzusetzen. In rascher Folge wurden Lizenzen an private Anbieter vergeben.
Das Bundesland Schleswig-Holstein sahnt kräftig ab
Die schleswig-holsteinische Sonderregelung sah außerdem eine höhere Beteiligung des Landes an den Glückspieleinahmen vor, als dies eigentlich für Bundesländer im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen war. Nach einer Meldung von „heise online“ sollten ganze „20 Prozent des Rohertrages“ der Staatskasse in Kiel zufließen.
60 Millonen Euro als Steuereinnahmen aus dem Glückspiel möglich
Man rechnete in Schleswig-Holstein mit zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von 60 Millionen Euro im Jahr. Würden diese Einnahmen tatsächlich realisiert werden, könnte das wirtschaftlich verhältnismäßig schwache Bundesland erheblich davon profitieren.
Schon in Startphase hohe Einnahmen realisiert
Tatsächlich konnte das Land Schleswig-Holstein gleich nach der Vergabe der ersten Lizenzen relativ hohe Steuern einnehmen. Ungefähr 260.000 Euro aus der Besteuerung des Glücksspiels sollen dem Bundesland Schleswig-Holstein zusätzlich zugeflossen sein.
Der Aufstand der Anständigen
Schon die Art und Weise der Einführung des neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes hatte eine breite Protestwelle ausgelöst. Die Gegner der neuen Regelungen überschlugen sich mit negativen Kommentaren (siehe auch den Artikel: „Was ist eigentlich Poker, Teil 11 & Schleswig-Holstein Glücksspielgesetz“). Die geballte Opposition aus SPD, Grünen und SSW sowie die restlichen Bundesländer überboten sich mit Anschuldigungen gegenüber der schleswig-holsteinischen Landesregierung aus CDU und FDP.
Schnelle Liquidierung des Glücksspielwunders aus rechtlichen Gründen nicht möglich
Als dann tatsächlich der Regierungswechsel im Mai 2012 erfolgte und eine neue Koalition aus SPD, Grünen und SSW an die Macht gelangte, konnten die neuen Regelungen zum Glückspiel aber gar nicht so schnell neutralisiert werden, wie dies ursprünglich angekündigt worden war. Auf einmal führten massive rechtliche Bedenken zu einer zumindest vorläufigen Weiterführung der frisch etablierten Praxis der Liberalisierung der Glücksspiels. Als Argument gegen die sofortige Entziehung der bereits vergebenen Glücksspiellizenzen wurden weitreichende Befürchtungen geäußert: Insbesondere vermutete die neue Koalition aus SPD, Grünen und SSW, dass das Land Schleswig-Holstein von den bisherigen Inhabern der Lizenden auf enorme Schadensersatzsummen verklagt werden könnte. Aus diesem Grund wurden auch noch weitere Glücksspiellizenzen vergeben: Man rechnete in Kiel damit, von bisherigen, bisher leer ausgegangenen Bewerbern auf die Erteilung neuer Lizenzen verklagt werden zu können.
Die Bilanz der bisherigen Genehmigungspraxis in Schleswig-Holstein
Laut „Handelsblatt“ sind in Schleswig-Holstein bisher 7 Lizenzen für die Anbieter von Sportwetten vergeben worden. Darüber hinaus würden weitere 28 Anträge auf die Erteilung von Sportwettenlizenzen und 21 Anträge auf die Durchführung von Online-Glücksspielen vorliegen. Mindestens 4 weitere Lizenzen sollen auf jeden Fall noch vergeben werden.
Die Rückkehr Schleswig-Holsteins in den Kreis der Ordentlichen
Schleswig-Holstein arbeitet nun daran seinen Ruf als „Schmuddelkind“ unter den Bundsländern loszuwerden: Seit Juli 2012 ist Schleswig-Holsteins Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag beschlossene Sache. Das Bundesland beendet nun also seinen Sonderweg und kehrt in den Kreis der „ordentlichen Bundesländer“ zurück. Aber ein bisschen Las Vegas im hohen Norden wird ganz sicher bleiben: Die bisherigen Lizenzen bleiben ja bestehen. Und wer weiß was noch alles kommt. Vielleicht finden die anderen Bundesländer ja auch Geschmack an den üppigen Einnahmen aus dem Glücksspiel und ändern den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag.
